Testament, Nachlass & Legat – wir helfen Ihnen weiter!
Testament erstellen
Für viele Menschen ist es von grosser Bedeutung, ihre Nachlassangelegenheiten selbst zu regeln und sicherzustellen, dass ihr Vermögen gemäss ihren Wünschen aufgeteilt wird. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihnen nahestehende Personen zu berücksichtigen und gleichzeitig karitative Organisationen zu unterstützen, die Ihnen schon immer am Herzen lagen. Dadurch schaffen Sie Klarheit und verhindern mögliche Missverständnisse im Zusammenhang mit Ihrem Nachlass.
Ihr Wille schenkt Zukunft!
Durch eine Erbeinsetzung oder ein Legat zugunsten von Chance Swiss unterstützen Sie von Menschenhandel und Ausbeutung betroffene Frauen und Kinder und schenken ihnen Schutz, Bildung und eine hoffnungsvolle Zukunft.
Falls es Ihrem Wunsch entspricht, Chance Swiss in Ihrem Testament oder Erbvertrag zu berücksichtigen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:
- Mit einem Legat, auch Vermächtnis genannt, hinterlassen Sie Chance Swiss einen genau bezeichneten Vermögenswert, wie zum Beispiel einen fixen Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte.
- Mit einer Erbeinsetzung hinterlassen Sie Chance Swiss einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses. Neben Familienangehörigen und Menschen, die Ihnen nahestehen, wird Chance Swiss so zur Miterbin.
Als gemeinnützige Organisation ist Chance Swiss von der Erbschaftssteuer befreit. Sie können also sicher sein, dass Ihr Nachlass in vollem Umfang hilfsbedürftigen Frauen und Kindern zugutekommt.
Kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen weiter!
Unsere rechtlichen Expertinnen unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Testament, Nachlass, Legat sowie bei weiteren wichtigen Aspekten und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an – persönlich, per Telefon oder über Videocall. Diese beinhaltet:
- Prüfung Ihrer Situation oder Ihres Testaments
- Empfehlung Nachlassplanung
- Optionale Hinterlegung & Willensvollstreckung
Kontaktpersonen für weitere Auskünfte:
Sandra Sutter
sutter@advokatur-am-fluss.ch
Telefon: 061 205 55 25
Fabienne Edelmann
fabienne.edelmann@edelmann-recht.ch
Telefon: 056 269 60 50
Häufig gestellte Fragen
Weshalb macht es Sinn, den eigenen Nachlass zu regeln?
Die Regelung Ihres Nachlasses gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Vermögen dereinst so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten. Sie können Ihnen nahestehende Menschen berücksichtigen sowie auch karitative Organisationen, deren Werte Sie teilen. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag schaffen Sie Klarheit in Bezug auf Ihren Nachlass und vermeiden mögliche Missverständnisse oder gar Auseinandersetzungen.
Wie unterscheidet sich ein Testament von einem Erbvertrag?
Ein Testament ist Ihr einseitig (eine Partei) schriftlich festgehaltener letzter Wille. Ein Erbvertrag hingegen ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren künftigen Erben (mehrere Parteien). Erbverträge müssen notariell beglaubigt werden.
Wie sieht es mit gesetzlichen Bestimmungen rund ums Vererben aus?
Gerne informieren wir Sie über gesetzliche Bestimmungen rund ums Vererben. Zum Beispiel sind Pflichtanteile von nahen Angehörigen zu beachten, aber auch gewisse Formvorschriften. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund ums Vererben. Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Erstberatung.