Ein Testament ist Ihr einseitig (eine Partei) schriftlich festgehaltener letzter Wille. Ein Erbvertrag hingegen ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren künftigen Erben (mehrere Parteien). Erbverträge müssen notariell beglaubigt werden.
Ein Testament ist Ihr einseitig (eine Partei) schriftlich festgehaltener letzter Wille. Ein Erbvertrag hingegen ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren künftigen Erben (mehrere Parteien). Erbverträge müssen notariell beglaubigt werden.
Leave A Comment