Ihre Hilfe2024-06-23T14:13:23+00:00

Ihre Unterstützung zählt

Engagieren Sie sich gemeinsam mit uns gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern. Mit Ihrer wichtigen Unterstützung tragen Sie dazu bei, Menschenhandel zu verhindern und verschleppte und missbrauchte Frauen und Kinder zu befreien.

So können Sie helfen

Spenden

Ihre Spende ist Zeichen Ihres Vertrauens in unsere Arbeit. Wir garantieren, dass Ihre Unterstützung zweckbestimmt und wirksam eingesetzt wird.

Spendenkonto

Chance Swiss, 3624 Goldiwil
AEK BANK 1826
PC-Nr. 30-38118-3
IBAN: CH11 0870 4016 1007 3590 0
SWIFT: AEKTCH22XXX

Chance Swiss ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden, Team-Förderungen und Vermächtnisse sind steuerlich absetzbar.

Unsere 100 %-Garantie

Chance Swiss verbürgt sich dafür, dass Ihre Spenden zu 100 % für die Projekte unserer Partnerorganisationen und unsere Öffentlichkeitsarbeit gegen Menschenhandel verwendet werden. Sämtliche Verwaltungskosten werden durch Mitgliederbeiträge und Sponsoren abgedeckt.

Mitglied werden

Mit einer Mitgliedschaft werden Sie Teil von Chance Swiss und unterstützen sowohl die Arbeit als auch die laufenden Kosten des Vereins. Einmal pro Jahr laden wir Sie zur Mitgliederversammlung ein, in der Sie umfassend über unsere Aktivitäten informiert werden und bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen können.

Team-Förderer werden

Als Team-Förderer unterstützen Sie gezielt die Arbeit unseres kleinen hauptamtlichen Teams. Sie geben dem Verein Planungssicherheit und ermöglichen auf diese Weise Kontinuität und Nachhaltigkeit. Dank Ihrer Unterstützung des Teams kann Chance Swiss auch weiterhin garantieren, dass jede Spende zu 100 % weitergegeben werden kann. Geben Sie bei Ihrer Spende einfach den Verwendungszweck „Team-Förderung“ an.

Als Unternehmen helfen

Sponsoren helfen, dass wir helfen können. Sie sind die stützenden Pfeiler für unser Engagement – durch sie werden Leben gerettet und Perspektiven geschaffen. Mit einem Sponsoring übernimmt Ihr Unternehmen soziale Verantwortung und zeigt Solidarität. Gerne senden wir Ihnen unsere Sponsoring-Dokumentation zu.

Die Möglichkeiten Ihres unternehmerischen Engagements sind vielseitig:

  • Firmenanlässe für Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner
    Berichten Sie über Ihr soziales Engagement. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit Vorträgen über unsere Projektarbeit und Berichten für Ihre Publikationen.

  • Speziellen Verkaufsaktionen für einen guten Zweck
    Mit dem Verkauf Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung können Sie einen Teil des Erlöses für die Projekte von Chance Swiss spenden. Konkret tragen Ihre Kunden mit dem Kauf Ihres Produkts dazu bei, dass Kinder eine Schulausbildung bekommen, aus den Fängen der Menschenhändler gerettet werden oder wir Kinder und Frauen in Schutzzentren aufnehmen können. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des geeigneten Projektes und stellen Ihnen Informationen und Bildmaterial für die Verkaufsaktion zur Verfügung.

  • Teilen Sie Ihr Know-how mit uns
    Möchten Sie Ihr Fachwissen Chance Swiss und unseren Projektpartnern zur Verfügung stellen? Wir freuen uns, mit Ihnen zusammen zu arbeiten.

  • Arbeitslohnspende (Payroll-Giving)
    Im Mittelpunkt des Payroll-Giving steht der Arbeitnehmer, der den Rappenbetrag seines Monatsgehalts (zum Beispiel 45 Rappen bei einem Monatsgehalt von Fr. 5’752.45) für einen gemeinnützigen Zweck spendet. Diese Gehaltsspende wird automatisch von der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers einbehalten und periodisch für den vereinbarten Zweck überwiesen. Vorausgesetzt ist das Einverständnis des einzelnen Arbeitnehmers.

Helfen & Wirken – über das eigene Leben hinaus

Testament, Nachlass & Legat – wir helfen Ihnen weiter!

Für viele Menschen ist es von grosser Bedeutung, ihre Nachlassangelegenheiten selbst zu regeln und sicherzustellen, dass ihr Vermögen gemäss ihren Wünschen aufgeteilt wird. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihnen nahestehende Personen zu berücksichtigen und gleichzeitig karitative Organisationen zu unterstützen, die Ihnen schon immer am Herzen lagen. Dadurch schaffen Sie Klarheit und verhindern mögliche Missverständnisse im Zusammenhang mit Ihrem Nachlass.

Ihr Wille schenkt Zukunft!

Durch eine Erbeinsetzung oder ein Legat zugunsten von Chance Swiss unterstützen Sie von Menschenhandel und Ausbeutung betroffene Frauen und Kinder und schenken ihnen Schutz, Bildung und eine hoffnungsvolle Zukunft.

Falls es Ihrem Wunsch entspricht, Chance Swiss in Ihrem Testament oder Erbvertrag zu berücksichtigen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:

  • Mit einem Legat, auch Vermächtnis genannt, hinterlassen Sie Chance Swiss einen genau bezeichneten Vermögenswert, wie zum Beispiel einen fixen Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte.
  • Mit einer Erbeinsetzung hinterlassen Sie Chance Swiss einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses. Neben Familienangehörigen und Menschen, die Ihnen nahestehen, wird Chance Swiss so zur Miterbin.

Als gemeinnützige Organisation ist Chance Swiss von der Erbschaftssteuer befreit. Sie können also sicher sein, dass Ihr Nachlass in vollem Umfang hilfsbedürftigen Frauen und Kindern zugutekommt.

Kostenlose Erstberatung – wir helfen Ihnen weiter!

Unsere rechtlichen Expertinnen unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Testament, Nachlass, Legat sowie bei weiteren wichtigen Aspekten und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an – persönlich, per Telefon oder über Videocall. Diese beinhaltet:

  • Prüfung Ihrer Situation oder Ihres Testaments
  • Empfehlung Nachlassplanung
  • Optionale Hinterlegung & Willensvollstreckung

Kontaktpersonen für weitere Auskünfte:

Sandra Sutter
sutter@advokatur-am-fluss.ch
Telefon: +41 61 205 55 25

Fabienne Edelmann
fabienne.edelmann@edelmann-recht.ch
Telefon: +41 56 269 60 50

Häufig gestellte Fragen

Wie sieht es mit gesetzlichen Bestimmungen rund ums Vererben aus?2024-02-04T16:31:51+00:00

Gerne informieren wir Sie über gesetzliche Bestimmungen rund ums Vererben. Zum Beispiel sind Pflichtanteile von nahen Angehörigen zu beachten, aber auch gewisse Formvorschriften. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund ums Vererben. Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Erstberatung.

Wie unterscheidet sich ein Testament von einem Erbvertrag?2024-02-04T16:31:59+00:00

Ein Testament ist Ihr einseitig (eine Partei) schriftlich festgehaltener letzter Wille. Ein Erbvertrag hingegen ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren künftigen Erben (mehrere Parteien). Erbverträge müssen notariell beglaubigt werden.

Weshalb macht es Sinn, den eigenen Nachlass zu regeln?2024-02-04T16:32:03+00:00

Die Regelung Ihres Nachlasses gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Vermögen dereinst so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten. Sie können Ihnen nahestehende Menschen berücksichtigen sowie auch karitative Organisationen, deren Werte Sie teilen. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag schaffen Sie Klarheit in Bezug auf Ihren Nachlass und vermeiden mögliche Missverständnisse oder gar Auseinandersetzungen.

Als Stiftung spenden

Unterstützen Sie mit Ihrer Stiftung die Projekte von Chance Swiss. Gerne helfen wir Ihnen dabei, das passende Projekt, das dem Zweck Ihrer Stiftung entspricht, zu finden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Weitere kreative Ideen wirkungsvoller Hilfe

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sinnvoll zu helfen – auch ohne Geld. Diese richten sich zumeist nach dem persönlichen Engagement, den eigenen Interessen, beruflichen Kontakten, gesellschaftlichen Verbindungen sowie der eigenen Entschlossenheit. Nachfolgend einige erfolgreiche Beispiele:

  • Aktionen in Schulen, wie Sponsorenläufe, Kuchenbasar, Organisation einer Ausstellung
  • Spenden statt Geschenke bei Geburtstagen/Weihnachten
  • Veranstaltung eines Benefizkonzerts
  • Verkauf von Produkten auf Flohmärkten und im Internet
  • Durchführung von Informationsveranstaltungen im Bekanntenkreis, in Vereinen oder Service Clubs
  • Persönliche Empfehlungen

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Ideen. Bitte sprechen Sie uns an!

Go to Top